02. Februar 2017

Innensenator Andreas Geisel: Anerkennung der geleisteten Dienste durch Urkunde rückwirkend möglich

Anregung des dbb beamtenbund und tarifunion berlin wurde aufgegriffen

Auf Anregung des dbb beamtenbund und tarifunion berlin (dbb berlin) teilte Innensenator Geisel schriftlich mit, dass er die Bitte des dbb berlin aufgreifen wird, denjenigen Kolleginnen und Kollegen, die auf Grund der Stichtagsregelung nach neuem Recht keinen Anspruch auf die Gewährung einer Jubiläumszuwendung sowie die Aushändigung einer Dankurkunde haben, zumindest nachträglich eine Jubiläumsurkunde auszuhändigen, um ihre treu geleisteten Dienste zu würden.

Die Erarbeitung eines entsprechenden Rundschreibens an die Behörden des Landes Berlin mit der Empfehlung, Beamtinnen und Beamten in diesen Fällen nachträglich Dank und Anerkennung auszusprechen, wurde durch Innensenator Geisel veranlasst. Das Rundschreiben soll dem dbb berlin nach erfolgter Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung zu gegebener Zeit zur Kenntnis übersandt werden.

Soweit Beamtinnen und Beamten nicht bereits aus demselben Anlass eine entsprechende Urkunde ausgehändigt wurde, würden sie diese künftig nachträglich erhalten, auch wenn der Jubiläumstag vor dem 1. Januar 2016 liegt.

Auch wenn wir im Rahmen der Wiedereinführung der Jubiläumszuwendung für Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Berlin nicht erreichen konnten, dass diese auch für Dienstjubiläen vor dem 1. Januar 2016 gezahlt werden, war es aus der Sicht des dbb berlin das Mindeste, dass die Kolleginnen und Kollegen für ihre langjährigen treu geleisteten Dienste eine entsprechende Dankesurkunde erhalten.