21. März 2016

Wiedereinführung der Jubiläumszuwendung:

Auf der Zielgraden

Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Land Berlin sollen zu ihren Dienstjubiläen künftig wieder eine finanzielle Zuwendung erhalten. Der Senat hat am 8. März 2016 auf Vorlage von Innensenator Frank Henkel und nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Wiedereinführung von Jubiläumszuwendungen im Abgeordnetenhaus einzubringen. In einem ersten Durchgang hatte er der Vorlage bereits am 26. Januar 2016 zugestimmt.

Der Gesetzentwurf sieht für künftige Dienstjubiläen bei einer Dienstzeit von 25 Jahren eine Jubiläumszuwendung von 350 € vor. Bei einer 40jähriger Dienstzeit steigt der Betrag auf 450 € und bei 50 Jahren auf 550 €.

"Nun sind wir endlich auf der Zielgeraden angekommen", kommentiert Frank Becker, Landeschef des dbb berlin den Senatsbeschluss. Becker erinnerte an die jahrelangen Anstrengungen des dbb berlin um die Wiedereinführung der Jubiläumszuwendung an die Beamtinnen und Beamten und stellte erfreut fest, dass damit einer Gleichbehandlung aller Statusgruppen im öffentlichen Dienst der Weg geebnet wird.

Stichtagsregelung beschlossen

Enttäuscht zeigte sich Becker dagegen darüber, dass die vom dbb berlin geforderte, bis 2005 rückwirkende Gewährung aus finanziellen Gründen nicht die Zustimmung des Senats gefunden hat. Das Gesetz soll stattdessen erst am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft treten. "Wir sind uns bewusst, dass Stichtagsregelungen grundsätzlich `Gewinner und Verlierer` haben. Zumindest haben wir gegenüber dem Rat der Bürgermeister und den Fraktionen des Abgeordnetenhauses von Berlin jetzt ein rückwirkendes Inkrafttreten der Jubiläumszuwendungen zum 1. Januar 2016 gefordert, denn dafür ist die Finanzierung für 2016 bereits im Haushalt 2016/17 berücksichtigt", erklärte Becker abschließend.