12. Juni 2018

Bundesverfassungsgericht entscheidet Lehrerstreik-Fälle

dbb berlin begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Der dbb beamtenbund und tarifunion berlin begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum beamtenrechtlichen Streikverbot ausdrücklich. Beamtenstatus und Streikrecht sind grundsätzlich nicht miteinander vereinbar, urteilte der Zweite Senat des Gerichts unter Vorsitz von Präsident Prof. Dr. Andreas Voßkuhle am 12. Juni 2018 in Karlsruhe.

„Mit dieser Entscheidung hat das oberste deutsche Gericht die Rechtsauf-fassung des dbb beamtenbund und tarifunion berlin (dbb berlin) zum Beamtenstatus einhundertprozentig bestätigt.", kommentiert dbb Landeschef Frank Becker diese Karlsruher Entscheidung.

Es war schon immer die Auffassung des dbb berlin, dass die Verfassung mit dem dort verankerten Berufsbeamtentum und seinen Grundsätzen ganz bewusst einen streikfreien Raum, in dem die ständige staatliche Aufgabenerledigung sichergestellt wird, vorsieht. Die Verlässlichkeit und Neutralität der Leistungen des Staates sind in der Bundesrepublik Deutschland über den Beamtenstatus abgesichert.

Wiederverbeamtung der Lehrkräfte jetzt!

„Insbesondere wären Streiks an Schulen unverantwortlich. Wenn für die Schülerinnen und Schüler Schulpflicht besteht, ist der Staat verpflichtet, Lehrerinnen und Lehrer jederzeit für den Unterricht zu garantieren. Aus diesem Grund müssen Lehrerinnen und Lehrer in Berlin, wie in den anderen Bundesländern, auch wieder verbeamtet werden.“, fordert Becker abschließend.