11. Februar 2019

Einkommensrunde 2019

Beamtinnen und Beamte dürfen sich in ihrer Freizeit an Demonstrationen beteiligen

Aufgrund des Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen, in dem auch auf eine Teilnahme von Beamtinnen und Beamten an Arbeitskampfmaßnahmen eingegangen wird, haben sich Kolleginnen und Kollegen verunsichert an uns gewandt.

Es geht um die Frage:

Dürfen sich Beamtinnen und Beamte an Arbeitskampfmaßnahmen beteiligen?

Beamte haben kein Arbeitskampfrecht und damit erst recht kein Streikrecht. Die Treuepflicht des Beamten gegenüber dem Arbeitgeber und dem Staat schließt den Streik aus (vgl. Art. 33 GG).

Trotzdem sollten und dürfen sie unsere gemeinsame Forderung selbstverständlich in ihrer Freizeit (Pausen und Urlaub) bei Demonstrationen und Kundgebungen unterstützen.

Dies darf vom Dienstherrn auch nicht verboten/verhindert werden.