13. Oktober 2017

dbb berlin fordert weiterhin politische Entscheidung

Berliner Besoldung nicht amtsangemessen (3)

Die unzureichende Berliner Besoldung beschäftigt die Gerichte weiter. Nach dem Bundesverwaltungsgericht hat sich jetzt auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) in zwei Fällen - (OVG 4 B 33.12 und OVG 4 B 34.12) an das Bundesverfassungsgericht mit der Frage gewandt, ob das Berliner Besoldungsrecht in den Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 in den Kalenderjahren 2009 bis 2016 mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Dass OVG selbst geht in seinen Beschlüssen vom 11. Oktober 2017 von verfassungswidrigen gesetzlichen Regelungen aus, weil die Besoldung nicht dem grundgesetzlichen Anspruch der Beamten auf amtsangemessene Alimentation gerecht wird. Konkret monierten die Richter, dass der vom Bundesverfassungsgericht geforderte 15prozentige Mindestabstand der Beamtenbesoldung vom Niveau der sozialrechtlichen Grundsicherung in der untersten Besoldungsgruppe (A 4) nicht eingehalten worden sei. Dieses Manko wirke auch auf die in Rede stehenden Besoldungsgruppen fort.

Der dbb beamtenbund und tarifunion berlin (dbb berlin) setzt weiterhin auf eine schnelle politische Lösung und hat den Finanzsenator wegen eines zeitnahen Gesprächstermins angeschrieben. Noch vor einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sollte dabei ein für alle Seiten zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden.