24. Mai 2019

Zahlung der Tarif- und Besoldungserhöhungen im Vorgriff

Forderung des dbb berlin erfüllt

"Auch wenn wir die Entscheidung des Senats - die Besoldungserhöhung für die Beamtinnen und Beamten in 2019 erst zum 1. April 2019 und in 2020 zum 1. Februar 2020 vorzunehmen - weiterhin nicht akzeptieren, erkennen wir an, dass die Forderung des dbb berlin im Spitzengespräch mit dem Regierenden Bürgermeister, dem Finanzsenator und dem Innensenator am 8. Mai 2019, die Auszahlung der Tarif- und Besoldungserhöhungen bereits im Vorgriff einer gesetzlichen Regelung vorzunehmen, erfüllt wurde.", erklärte der Landeschef des dbb berlin, Frank Becker anlässlich des Schreibens des Finanzsenators vom 21. Mai 2019.

In seinem Schreiben teilte Finanzsenator Kollatz den Beschäftigten u. a. wörtlich mit:

"Die vollständige Umsetzung des umfangreichen Tarifergebnisses in Änderungstarifverträgen und die Verabschiedung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2019/2020 werden noch bis in den Herbst dauern. Umso mehr freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Erhöhung der Tabellenentgelte für die Tarifbeschäftigten des Landes Berlin bereits zum 30. Juni 2019 und für die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zum 1. September 2019 durch das Landesverwaltungsamt Berlin beabsichtigt ist.

Die Zahlungen werden im Vorgriff auf die Änderungstarifverträge bzw. auf die Verabschiedung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2019/2020 unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung geleistet."