Dem Gesetz nach sind Menschen mit Behinderungen Menschen, die körperliche,seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindernkönnen. Dabei wird nicht die Diagnose, sondern die Wechselwirkung mit der Umwelt in den Vordergrund stellt.
Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf
In Deutschland wird Schwerbehindertenrecht zu oft noch als Individualproblembehandelt, werden Barrierefreiheit und Gebrauchstauglichkeit nur als Thema der Schwerbehinderten gedacht.
Das Schwerbehindertenrecht im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) kennt keine Gewerkschaften.
Aber: Barrierefreiheit und Gebrauchstauglichkeit sind für alle wichtig.
Der beamtenbund und tarifunion berlin (dbb berlin) mit seinen Mitgliedsgewerkschaften setzt sich als Interessenvertreter der Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Dienstherrn bzw. Arbeitgebern sowie als Unterstützer der örtlichen Personal- und Betriebsräte für gute und gesunde Arbeitsbedingungen ein. Barrierefreie Gebäude, bedienbare IT-Technik, gebrauchstaugliche Arbeitsmittel sind unabdingbar dafür. Lt.SGB IX ist es Aufgabe der Personalräte, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben zu fördern. Sie achten insbesondere darauf, dass die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden. Der dbb berlin vermittelt,dass dazu notwendige Wissen. Das gewerkschaftliche Netzwerk dient als Austauschplattform.
Es gibt im dbb berlin den Fachausschuss für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Er achtet darauf, dass die Angelegenheiten der behinderten Menschen in der Berliner Verwaltung im Blickfeld der Gewerkschaftsarbeit bleiben. Regelmäßig setzt er Impulse, um die Bedingungen für diese Beschäftigten zuverbessern.
Wenn Du in der Berliner Verwaltung beschäftigt bist,