01. Juni 2021
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Aus der Sitzung des Senats am 1. Juni 2021

Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung ab 4. Juni 2021

Der Senat hat sich am 01. Juni 2021 auf folgende Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung verständigt. Die neue Verordnung gilt ab dem 4. Juni 2021.

Kontaktbeschränkungen:

Alkoholbeschränkung:

Veranstaltungen:

Kulturelle Veranstaltungsorte:

Freizeitangebote:

Sport:

Einzelhandel:

Gastronomie:

Hotels:

Hochschulen:

Sobald uns der Verordnungstext im Wortlaut vorliegt, werden wir diesen veröffentlichen.

Hier kann die Pressemitteilung des Senats als PDF heruntergeladen werden.