An den dbb beamtenbund und tarifunion berlin (dbb berlin) sind Kolleginnen und Kollegen herangetreten, denen mitgeteilt wurde, dass die Anträge auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation, die beim Landesverwaltungsamt Berlin per Fax eingehen, nicht bearbeitet werden.
Diese Aussage trifft nicht zu!
Der dbb berlin hat unverzüglich beim Landesverwaltungsamt nachgefragt und nachstehende Antwort erhalten.
„Ihre E-Mail habe ich zum Anlass genommen, das Verfahren zum Eingang von Widersprüchen mit der Personalstelle meines Hauses zu besprechen. Ein Widerspruch ist immer schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Schriftform ist im Interesse des Rechtsverkehrs vor allem im Hinblick auf die mit einer Klageerhebung verbundenen Folgen, um die Identität des Absenders festzustellen und gleichzeitig klarzustellen, dass es sich um eine gewollte Erklärung handelt. Dazu ist regelmäßig die eigenhändige Unterschrift des Widersprechenden erforderlich.
Für die Übermittlung elektronischer Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail ist unerlässlich, dass der Empfänger hierfür durch eine besondere Zugangs- und Übertragungssoftware einen Zugang eröffnet hat. Diese entsprechende Infrastruktur ist im Landesverwaltungsamt Berlin nicht implementiert, daher ist die Zugangsöffnung für elektronische Dokumente seitens des Landesverwaltungsamtes Berlin nicht erklärt.
Ein per FAX übermitteltes Dokument mit eigener Unterschrift genügt dem Formerfordernis. Widersprüche gegen die Unteralimentation, die persönlich unterschrieben und als Fax bis zum 31.12.2024 im LVwA eingegangen sind, gelten als fristgerecht eingelegt.“
Hier kann diese Information auch als PDF-Datei herunter geladen werden.