13. Dezember 2019
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Skandal bei der Deutschen Post!

Arbeitgebervertreterin betreibt Wahlbeeinflussung und gewährt Vorteilsnahme

Als handfesten Skandal bewertet die Fachgewerkschaft DPVKOM die Vorgehensweise der Niederlassungsleiterin des Betriebs Magdeburg der Deutschen Post AG. Diese hatte in einer E-Mail am 10. Dezember 2019 an den Führungskreis in ihrer Niederlassung mitgeteilt, dass sich der mehrheitlich ver.di-geführte „Übergangsbetriebsrat (ÜBR) Hilfe in der aktiven Wahlwerbungszeit von den Betriebsräten aus dem Regionalbereich Ost (RGB O) holen (werde).“ In der Niederlassung findet vom 26. bis 28. Februar 2020 eine Betriebsratswahl statt.

Weiter steht in der E-Mail: „Sie werden unsere Betriebsstätten besuchen und sich für ver.di stark machen. (…) Bitte die Teamleiter, Schichtleiter und Gruppenführer etc. entsprechend informieren, dass dies in Ordnung ist.“

„Für uns steht die Frage im Raum, warum der Arbeitgeber will, dass ver.di bei der Betriebsratswahl gewinnt. Das Verhalten der Niederlassungsleiterin stellt eine einseitige Vorteilsgewährung für eine der insgesamt zwei in der Niederlassung vertretenen Gewerkschaften dar und ist ausschließlich gegen unsere DPVKOM-Betriebsräte gerichtet“, so die DPVKOM-Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus. Und weiter: „Wir fordern die Deutsche Post hiermit eindringlich auf, unverzüglich dieser Vorgehensweise und auch unzulässigen Wahlbeeinflussung Einhalt zu gebieten. Außerdem fordern wir die sofortige Absetzung der Niederlassungsleiterin. Dieses undemokratische Verhalten in einem Land, das dieses Jahr 70 Jahre Grundgesetz feiert, ist eine Sauerei!“ Duldet das Unternehmen ein solches Gebaren, behält sich die DPVKOM eine Klage vor. Dahlhaus weiter: „Wir können und werden nicht zulassen, dass die Deutsche Post gemeinsam mit der ihr lieb gewonnenen und genehmen Gewerkschaft ver.di nichts unversucht lässt, unsere Gewerkschaft und unsere Betriebsräte abzuservieren und kaltzustellen. Offensichtlich ist es beiden Beteiligten ein Dorn im Auge, dass der vor dem 1. Juli dieses Jahres amtierende DPVKOM-geführte Betriebsrat in der Briefniederlassung Magdeburg die Interessen der Beschäftigten erfolgreich vertreten hat“, so die DPVKOM-Bundesvorsitzende. 

Sollten die zur Unterstützung herbeigerufenen Betriebsräte aus dem Regionalbereich Ost während ihrer Arbeitszeit in der Niederlassung Magdeburg Wahlwerbung betreiben, so würde dies außerdem einen eklatanten Arbeitszeitbetrug darstellen, da sie während der Arbeitszeit ja weiterbezahlt werden. Betriebsräte, egal ob freigestellt oder nicht, dürfen gemäß Betriebsverfassungsgesetz während ihrer Arbeitszeit nur in dem Betrieb agieren und die Interessenvertretung wahrnehmen, in dem sie gewählt wurden. Wahlwerbung während der Arbeitszeit in einem anderen Betrieb verstößt eindeutig gegen das Betriebsverfassungsgesetz.