15. Mai 2021
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Aus der Sitzung des Senats am 14. Mai 2021

Senat beschließt Siebte Änderungsverordnung der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Der Senat von Berlin hat am 14.05.2021 die Siebte Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird zum 19.05.2021 in Kraft treten. Zugleich wird die Geltungsdauer der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 13.06.2021 verlängert.

Mit der Änderungsverordnung nimmt der Senat vor allem Anpassungen an den für Berlin geltenden Maßnahmen in der Erwartung vor, dass bei einer weiteren positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens ab 19.05.2021 die strengen Regelungen der Bundes-Notbremse keine Anwendung mehr finden könnten. Über den Zeitplan für weitere Öffnungsschritte wird der Senat in der nächsten Woche beraten.

Folgende wesentliche Änderungen sieht die Siebte Änderungsverordnung vor:

Aufhebung der strengen Kontaktbeschränkungen in der Nacht

Aufhebung des Verbots der Außengastronomie ab dem 21. Mai

Aufhebung des Verbots von kulturellen Veranstaltungen im Freien, Veranstaltungen im Freizeit- und Unterhaltungsbereich im Freien

Private Veranstaltungen

Aufhebung des Verbots touristischer Angebote im Freien

Sobald uns die Änderung der Verordnung im Wortlaut vorliegt, werden wir diese veröffentlichen.

Hier kann die Pressemitteilung des Senats als PDF heruntergeladen werden.