04. November 2020
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dbb berlin

Beamtenpolitisches Grundsatzgespräch mit Finanzsenator Kollatz

Unter Corona-Auflagen und mit Abstandsgebot fand heute das zweite Beamtenpolitische Grundsatzgespräch des dbb beamtenbund und tarifunion (dbb berlin) mit Finanzsenator Kollatz und Staatssekretär Verreycken in diesem Jahr statt.

Der dbb berlin hat die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zur amtsangemessenen Besoldung der Richterinnen und Richter eingefordert und in diesem Zusammenhang die Planungen des Senats für die A-Besoldung hinterfragt.

Senator Kollatz kündigte ein sogenanntes „Reparaturgesetz“ an, dass voraussichtlich im Dezember 2020 / Januar 2021 den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen zur Beteiligung vorgelegt werden soll. Der Senator wies in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Entscheidung des BVerfG hin, dass nur ein Widerspruch gegen die Höhe der Besoldung einen Anspruch begründet.

Ergänzungen soll es in dem bereits zur Stellungnahme vorliegenden Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes ab 1. Januar 2021 geben. Konkret ist vorgesehen, den Vorgaben des BVerfG zur Alimentation kinderreicher Familien durch Anpassungen beim Familienzuschlag Rechnung zu tragen. Zwar wird das Gesetzgebungsverfahren dadurch verzögert, die höchstrichterliche Entscheidung könne aber auf diese Weise am schnellsten umgesetzt werden. Die verzögerte Verabschiedung des Besoldungsanpassungsgesetzes, versicherte Kollatz, werde nichts am Anpassungszeitpunkt zum 1. Januar 2021 ändern. Die Besoldungserhöhungen sollen rückwirkend nachgezahlt werden!

Sobald dem dbb berlin hierzu nähere Informationen vorliegen (insbesondere der geänderte Gesetzentwurf), werden wir weiter informieren.

Weitere Themen des Gesprächs waren die künftige Zusammenarbeit mit der TdL, die Finanzierung der Fortbildungen in der Berliner Verwaltung, der Stand der Umsetzung des KGST®-Modells in den verschiedenen Verwaltungsbereichen sowie die Evaluation des Laufbahngesetzes und der Laufbahnverordnungen, auf die der dbb berlin besonders eindringlich gepocht hat.

Nach einer drohenden Haushaltssperre befragt, versicherte der Finanzsenator, dass derzeit keine derartige Absicht bestehe. Allerdings könne die zum gegenwärtigen Zeitpunkt unwahrscheinliche Maßnahme in Krisenzeiten nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Hier kann das Info über das Grundsatzgespräch als PDF heruntergeladen werden.