25. November 2020
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Gewerkschaftliche Spitzenorganisationen sind sich einig:

Berlin muss rückwirkend für verfassungsgemäße Besoldung sorgen

Der dbb beamtenbund und tarifunion berlin (dbb berlin) ist sich mit dem DGB Berlin-Brandenburg und dem Deutschen Richterbund - Landesverband Berlin einig, dass der Berliner Besoldungsgesetzgeber unverzüglich in einem Besoldungsnach-zahlungsgesetz die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Unteralimentation seit 2009 bei allen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter ausgleichen muss.

Die Besoldungsallianz der gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen, des Deutschen Richterbundes, der sich auch der Hauptpersonalrat des Landes Berlin angeschlossen hat, drängt deshalb in einem gemeinsamen Forderungspapier auf die unverzügliche Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs, der rückwirkend eine prozentuale Erhöhung aller Besoldungsgruppen auf ein verfassungsgemäßes Niveau vorsieht. Zusätzlich müssen - ebenfalls rückwirkend - die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe A 4 so angehoben werden, dass der verfassungsrechtlich gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau eingehalten wird.

Nachdem die vom Land Berlin über viele Jahre billigend in Kauf genommene Unteralimentation höchstrichterlich bestätigt wurde, erwartet die Allianz nicht nur eine unverzügliche rechtstreue Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sondern insbesondere auch die Einbeziehung aller Betroffenen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2020 die Besoldung von Richtern und Staatsanwälte in den Jahren 2009 bis 2015 für verfassungswidrig erklärt (AZ: 2 BvL 4/18). Die dabei festgestellte Verletzung des Abstandsgebotes der untersten Besoldung A 4 zur sozialen Grundsicherung wirkt sich auf das gesamte Besoldungsgefüge aus.

Als PDF zum herunterladen:

Pressemitteilung zum Thema

Gemeinsames Forderungspapier von dbb berlin, DGB Berlin-Brandenburg und Hauptpersonalrat