20. Juni 2020
Auf Facebook teilenAuf Twitter weitersagenArtikel versenden

Sonderbehandlung für auswärtige Dienstkräfte in Sachen Landesantidiskriminierungsgesetz

dbb beamtenbund und tarifunion berlin erwartet Erklärung vom Innensenator für Landesbedienstete

Aus der Presse hat der dbb beamtenbund und tarifunion berlin entnommen, dass Innensenator Andreas Geisel im Rahmen der Innenministerkonferenz am 18. Juni 2020 erklärt hat, dass den anderen Bundesländern schriftlich zugesichert werden soll, dass das Landesantidiskrimi -nierungsgesetz Berlin auf - beispielsweise Polizeivollzugskräfte - keine Auswirkungen haben wird.

Landesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion berlin, Frank Becker, hierzu: "Wir erwarten von Innensenator Geisel, dass 'Gleiches Recht für alle!' gilt. Die Erklärung des Innensenators, die presseöffentlich lautet: "Weder wird Berlin Regressansprüche an andere Länder stellen, noch wird in Berlin über disziplinarrechtliche Maßnahmen für auswärtige Beamten entscheiden, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen haben sollten." muss auch für die Berliner Beschäftigten des Landes Berlin gelten."