Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Plenumssitzung am 23. Juni 2022 den Haushaltsplan (Haushaltsgesetz) – Doppelhaushalt – für die Jahre 2022 und 2023 abschließend beraten und beschlossen.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass das Haushaltsgesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt am 8. Juli 2022 veröffentlicht und es somit am 9. Juli 2022 in Kraft treten wird. Dies bedeutet, dass voraussichtlich mit Wirkung vom 9. Juli 2022 die Zeit der vorläufigen Haushaltswirtschaft beendet ist und die Dienststellen alle notwendigen Ausgaben wieder tätigen können.
Hierzu gehören u. a. auch die - durch den vorläufigen Haushalt aufgehaltenen - Beförderungen von Beamtinnen und Beamten, die von einigen Dienststellen nun für den 11. Juli 2022 eingeplant sind.
"Wir kritisieren allerdings weiterhin, dass den Beamtinnen und Beamten der A-Besoldung immer noch keine verfassungsgemäße Besoldung gewährt wird, obwohl in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Richterbesoldung auch richtungsweisende Hinweise zur A-Besoldung gegeben wurden. Auch vermissen wir im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung über diesen Haushalt eine Entscheidung zur Anpassung der Besoldung an die Bundesbesoldung oder gar die längst fällige Rücknahme der Kürzung des sogenannten Weihnachtsgeldes. Der dbb berlin hat dies in der Vergangenheit zur Herstellung einer Konkurrenzfähigkeit zum Bund stets gefordert.", bewertet dbb Landeschef Frank Becker den Gesetzesbeschluss.