Der dbb berlin hat seine Forderung, die für 2018 und 2019 beschlossenen Besoldungserhöhungen jeweils auf den 1. Januar vorzuziehen, aus Anlass des Beschlusses des Abgeordnetenhauses von Berlin über das Anpassungsdatum nochmals bekräftigt.
Das Abgeordnetenhaus hat am 22. März 2018 für 2018 lediglich ein zwei monatiges Vorziehen des Termins in diesem Jahr auf den 1. Juni 2018 beschlossen.
"Nicht nur weil mittlerweile zehn Länder das zum 1. Januar wirksame Tarifergebnis problemlos auf ihre Beamtinnen und Beamten übertragen haben," unterstreicht dbb Landeschef Frank Becker in diesem Zusammenhang, "sondern auch weil dem Land schon im September 2017 vom Bundesverwaltungsgericht eine nicht amtsangemessene Besoldung attestiert wurde, sollte die Berliner Politik weitere Benachteiigungen tunlichst vermeiden."
Die mittlerweile vorliegenden schriftlichen Begründungen des Gerichts verdeutlich sogar noch einmal die beanstandeten verfassungswidrigen Mängel in der Bezahlung.
"Anhand des Zahlenmaterials und der Begründung des Bundesverwaltungsgericht ist offensichtlich, dass Berliner Beamtinnen und Beamten eindeutig eine zu geringe Besoldung erhalten, die zeitnah beseitig werden muss, wenn die schon jetzt bestehenden Personalmängel durch die demografische Entwicklung und das Konkurrenzverhältnis zum Bund und dem Umland nicht nicht weiter zuspitzen sollen", warnt Frank Becker.