Wie bereits gestern im Zusammenhang mit dem Spitzengespräch des dbb berlin mit dem Regierenden Bürgermeister mitgeteilt, hat der dbb berlin in seiner heutigen Stellungnahme zum Gesetzentwurf die zeitliche Verschiebung der Besoldungsanpassung auf den 1. April 2019 bzw. 1. Februar 2019 als nicht akzeptabel erneut scharf kritisiert. Sie „verwässert“ damit das Zeichen der Wertschätzung hinsichtlich der beabsichtigten Besoldungserhöhung in Höhe von 3,2 Prozent zuzüglich 1,1 Prozentpunkte zur Angleichung an den Bundesdurchschnitt.
Die Verschiebung der Linearanpassung gegenüber dem Tarifabschluss im Jahr 2019 um drei Monate auf den 1. April und um einen Monat im Jahr 2020 auf den 1. Februar, entwertet die linear guten Anpassungen.
Bezogen auf das Gesamtjahr 2019 hat die Verschiebung zur Folge, dass die Linearanpassung sich „nur" auf 3,2 Prozent und im Jahr 2020 „nur" auf ca. 3,95 Prozent beläuft. Damit wird gerade im Jahr 2019 „nur" der Tarifabschluss übernommen, ohne dass es tatsächlich zu einer Annäherung an den Besoldungsdurchschnitt kommt. Die Verschiebung ist auch insofern nicht nachvollziehbar, als dass die überwiegende Anzahl der Länder den Tarifabschluss nicht nur im Bereich des Volumens, sondern auch zeitgleich mit dem Inkrafttreten – jeweils zum Januar der Jahre 2019 und 2020 – übernehmen.
Der dbb berlin fordert daher erneut die Übertragung der Tarifergebnisse (TV-L) auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger und -empfängerinnen grundsätzlich zeitgleich.
Bedauerlich ist weiterhin, dass der Senat das vorliegende Gesetz nicht ebenfalls dazu nutzt, seine Attraktivität im Bereich der Anwärter zu verbessern, indem z. B. die Regelung des Freistaates Bayern übernommen und die Anwärtergrundbeträge im zweiten Schritt nicht nur um 50 Euro, sondern um 100 Euro angehoben werden. Weiter denkbar wäre auch eine Ausweitung und finanzielle Unterfütterung des Bereichs der Anwärtersonderzuschläge, wie es gerade der Bund mit dem Entwurf eines Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetzes auf den Weg bringt, um gerade junge, hoch motivierte und vor allem qualifizierte Anwärter für sich zu gewinnen.
Aus Sicht des dbb berlin wäre es wünschenswert gewesen, wenn der Senat bereits mit dem vorliegenden Gesetzentwurf feste Kriterien für die Berechnung des Besoldungsdurchschnittes im Jahr 2021 und die darauf fußende Anpassung in diesem Jahr benennt, da in fast allen Bundesländern auch schon die Anpassungen für das Jahr 2021 in den Gesetzentwürfen zur Übertragung des Tarifabschlusses enthalten sind.
Darüber hinaus erwartet der dbb berlin eine zeitnahe Beteiligung, wenn im Jahr 2020 die Anpassungsdurchschnitte der übrigen Bundesländer betrachtet und evaluiert werden, um im Rahmen der geplanten Feinsteuerung für ein Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2021 die Angleichung gem. Senatsbeschluss vom 15. Mai 2018 zu erreichen.