Der dbb berlin hat den zuständigen Finanzsenator Stefan Evers aufgefordert, bei der vorgesehenen Anpassung der Berliner Landesbesoldung an das Bundesgrundniveau auch den Mindestabstand zu dem zum 1. Januar 2024 angehobenen Bürgergeld zu berücksichtigen.
Die Senatsverwaltung für Finanzen hatte den Besoldungsabstand zum Bund Ende letzten Jahres in ihrer Antwort auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage auf 3,92 Prozent beziffert. Zusätzlich müsse, so heißt es in einem Schreiben des dbb berlin an den Finanzsenator, aber bei der Bemessung der Landesbesoldung auch die seit Jahresbeginn wirksame Erhöhung des Bürgergeldes einbezogen werden, damit das gesetzliche Mindestabstandgebot gewahrt bleibt.
Hier kann das dbb berlin Info als PDF heruntergeladen werden.