09. Mai 2019
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Erwartungen in Sachen "Zeitgleiche Übernahme des Tarifergebnisses" nicht erfüllt

dbb berlin - Spitzengespräch mit dem Regierenden Bürgermeister

"Leider hält der Senat an der erneuten zeitlichen Verschiebung der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger/innen fest. Bezogen auf das Gesamtjahr hat die Verschiebung zur Folge, dass die Linearanpassung sich "nur" auf 3,2 Prozent und im Jahr 2020 "nur" auf ca. 3,95 Prozent beläuft. Damit wird gerade im Jahr 2019 "nur" der Tarifabschluss übernommen, ohne dass es tatsächlich zu einer Annäherung an den Bundesdurchschnitt kommt. Dies ist seitens des dbb berlin nicht akzeptierbar und wir werden nun im Gesetzgebungsverfahren versuchen, die Abgeordneten des Abgeordnetenhauses von Berlin davon zu überzeugen, dass hier unbedingt noch nachgebessert werden muss.", so dbb Landeschef Frank Becker nach dem Spitzengespräch mit dem Regierenden Bürgermeister am 8. Mai 2019 in der Senatskanzlei. Die Erwartungen des dbb berlin, die Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) zeitgleich vorzunehmen, wurden insofern seitens des Senats nicht erfüllt.

Finanzsenator Kollatz teilte mit, dass der Senat an dem bisherigen Zeitplan festhalten wolle, die Besoldung zum April 2019 um 4,3 Prozent und zum Februar 2020 um weitere 4,3 Prozent anzuheben. Für 2021 wird dann eine weitere Anpassung an den Bundesdurchschnitt der Bundesländer erfolgen. Hierbei sollen bei der Berechnung ausschließlich die Bundesländer ohne den Bund als Berechnungsgrundlage dienen. Der Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung liegt inzwischen den Spitzenverbänden vor. Der dbb berlin wird seine Stellungnahme am 10. Mai 2019 an den Senat richten. Die Vorlage geht dann- nach der ersten Befassung im Senat - an den Rat der Bürgermeister und kann nach der zweiten Beratung im Senat dem Abgeordnetenhaus - noch vor der Sommerpause - vorgelegt werden. Die Beschlussfassung wird nach der Sommerpause erwartet, wobei in Aussicht gestellt wurde, dass nach der zweiten Befassung im Senat Abschlagszahlungen vorgenommen werden könnten.

Es wird den Beamtinnen und Beamten vermittelt, dass der gegenwärtige Senat sich tatsächlich an seinen Beschlüssen messen lässt und diese zeitnah umsetzt. Auch wird damit ein Zeichen der Wertschätzung für die von den Beamtinnen und Beamten erbrachten Leistungen entgegengebracht, was nach den langen Jahren der Sonderopfer dringend geboten ist.

In der Gesprächsrunde hat der dbb berlin darüber hinaus bedauert, dass der Senat das vorliegende Gesetz nicht dazu nutzt, seine Attraktivität im Bereich der Anwärter zu verbessern, indem z. B. die Regelung des Freistaates Bayern übernommen und die Anwärtergrundbeträge im zweiten Schritt nicht nur um 50 Euro, sondern um 100 Euro angehoben werden. Weiterhin denkbar wäre auch eine Ausweitung und finanzielle Unterfütterung des Bereichs der Anwärtersonderzuschläge, wie es gerade der Bund mit dem Entwurf eines Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetzes auf den Weg bringt, um gerade junge, hoch motivierte und vor allem qualifizierte Anwärter für sich zu gewinnen. Auch hierauf wird der dbb berlin in seiner Stellungnahme zum Besoldungsanpassungsgesetz eingehen.

Innensenator Geisel teilte mit, dass zur weiteren Attraktivitätssteigerung die "Ausbildung" im mittleren Dienst im Beamtenverhältnis wieder aufgenommen wurde und auch Studiengänge für den gehobenen Dienst wieder vorgesehen werden sollen. Darüber hinaus besteht die Absicht, die Aufstiegsmöglichkeiten deutlich zu erweitern. Auch werde derzeit der Bedarf an Wohnraum für Anwärter und Auszubildende ermittelt, um diesen dann den Nachwuchskräften anbieten zu können.

Als weitere Anreizpunkte hat der dbb berlin eine Aufstockung der Vermögenswirksamen Leistungen, die derzeit bei 6,65 Euro liegen und die Einführung eines BVG-Beschäftigtentickets nach dem Muster des Bundeslandes Hessen angeregt. Die Vorschläge wurden in der Gesprächsrunde zunächst zur Kenntnis genommen. Der dbb berlin wird in diesen Angelegenheiten am Ball bleiben und sich weiter auf politischer Ebene dafür einsetzen.

Hinsichtlich des Landesparteitagsbeschlusses der SPD, allen Beschäftigten eine sogenannte 'Berlin-Zulage' in Höhe von 150 Euro zahlen zu wollen, die laut Beschluss auch ruhegehaltsfähig sein soll, wurde mitgeteilt, dass dieses Thema noch nicht in der Koalition besprochen wurde.

An dem Spitzengespräch, dass auf Anregung des dbb berlin stattgefunden hat, haben Vertreterinnen des dbb berlin, des DGB Berlin-Brandenburg, der Regierende Bürgermeister Müller, Finanzsenator Kollatz und Innensenator Geisel teilgenommen.

Hier kann das dbb info heruntergeladen werden.