Aus der Beihilfestelle des Landes Berlin haben wir eine Info erhalten, die wir gerne weitergeben. Viele der "neuen" Beamtinnen/Beamten melden sich für das Beihilfe-Portal (Beihilfe-Antrag-Online - BAO) an, weil sie glauben, dass sie nur dann auch die Beihilfe-App nuten dürfen. Dies ist ein Irtum.
Hier die Kurzinfo dazu:
Die digitale Beantragung Ihrer Beihilfe wird in zwei Verfahren realisiert.
Hier der entsprechende Link zum Landesverwaltungsamt des Landes Berlin.
Über dort aufgeführten Schaltflächen gelangen Sie zur jeweiligen Informationsseite der beiden Verfahren.
Bitte beachten Sie die Verfahren Beihilfe-APP und Beihilfeantrag Online-BAO sind unabhängig von einander.