In seiner Übersicht für das Jahr 2024 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) u. a. veröffentlicht, dass sich der Zweite Senat des BVerfG mit der Frage beschäftigen wird, ob die A-Besoldung gem. Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz verfassungswidrig war. Den genauen Termin hat das BVerfG nicht mitgeteilt.
In der Veröffentlichung des BVerfG heisst es wörtlich:
"Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des Berliner Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in den Jahren 2010 bis 2015 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind."
Sobald wir weiteres aus dem BVerfG erfahren, werden wir umgehend informieren.