25. Dezember 2021
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Aus der Sitzung des Senats vom 23. Dezember 2021

Erste Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 23. Dezember 2021 die Erste Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutz-maßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird am 28. Dezember 2021 in Kraft treten.

Mit der Verordnung wird der Beschluss der Regierungschefinnen und Chefs von Bund und Ländern vom 21. Dezember 2021 umgesetzt.

Folgende wesentliche Änderungen sieht die Änderungsverordnung vor:

Die Laufzeit der Verordnung wird bis zum 22. Januar 2022 verlängert.

Hier kann die Pressmitteilung, die auch die Orte mit den Verboten für Ansammlungen von Menschen und Abbrennens von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen enthält, heruntergeladen werden.