01. April 2020
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Urlaub:

Gegenseitige Rücksichtnahme gefragt

Der dbb berlin hat an Arbeitgeber bzw. Dienstherrn aber auch die Beschäftigten im Landesdienst appelliert, bei veränderten Urlaubsplänen aufgrund der Coronakrise größtmögliche gegenseitige Rücksichtnahme walten zu lassen.

Tatsache ist, dass viele Beschäftigte ihren bereits genehmigten Urlaub für Aktivitäten vorgesehen haben, die gegenwärtig nicht mehr möglich sind. Wieder andere, deren Einsatz, etwa bei Feuerwehr, Polizei, in Krankenhäusern oder auch im Justizvollzug besonders unverzichtbar ist, sehen freiwillig von einer Erholungspause in einem bereits genehmigten Urlaub ab.

Auch wenn die Rechtslage klar ist und besagt, dass einmal genehmigter Urlaub nicht von den Beschäftigten einseitig storniert werden kann, ist der dbb berlin überzeugt, dass gangbare Kompromisse möglich sind. Mit gutem Willen von beiden Seiten sollte ein vernünftiger Ausgleich zwischen den Interessen der Beschäftigten einerseits und denen der Dienststelle möglich sein.

Zur weiteren Klarstellung: Eine bloße Eintragung von Urlaubswünschen in eine Urlaubsliste bzw. Urlaubsplanung ist nicht bindend. Sie dient der lediglich der Personalplanung und ersetzt nicht die formell notwendige Genehmigung.