17. Dezember 2024
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Jobrad in Berlin?!

Informationsschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen

Anlässlich der Nachfragen aus den Dienststellen und von Beschäftigten möchte die Senatsverwaltung für Finanzen Informationen zur Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing zur Kenntnis geben.

Die Senatsverwaltung für Finanzen wörtlich:

"Die nach § 19b TV-L grundsätzlich geschaffene Möglichkeit einer Entgeltumwandlung für ein Fahrradleasing für Tarifbeschäftigte knüpft an die Voraussetzungen, dass das Fahrradleasing im jeweiligen Bundesland auch den Beamtinnen und Beamten angeboten wird und der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing auch den Tarifbeschäftigten anbietet

Zunächst müssen für eine Umsetzung vor allem technische Voraussetzungen geschaffen werden. Denn das Fahrradleasing erfolgt üblicherweise über einen Dienstleister, der sich um die konkrete Abwicklung kümmert und der wegen des erheblichen Werts des Gesamtauftrages über eine europaweite Ausschreibung ermittelt werden muss. Sämtliche mit dem Angebot des Fahrradleasings zusammenhängende Vorbereitungen sollten daher abgeschlossen sein, bevor die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Auch Fragen, wer die Leasing-, Nutzungsüberlassungs- und Entgeltumwandlungsverträge verwaltet, sollten geklärt sein.

Das Fahrradleasing ist für den Arbeitgeber und die Beschäftigten sowohl mit Vor- als auch mit Nachteilen verbunden. Die Zurverfügungstellung eines sog. JobRads kann durchaus zur Attraktivitätssteigerung als öffentlicher Arbeitgeber beitragen. Gleichzeitig wird die Bindung der Beschäftigten an seine Arbeitgeber erhöht. Durch die Reduzierung des Bruttogehalts verringern sich auch die durch den Arbeitgeber abzuführenden Lohnnebenkosten. Und natürlich wird auch ein Anreiz zum Klimaschutz und zur Gesundheitsfürsorge gesetzt. Die Beschäftigten erfahren durch die Entgeltumwandlung aber auch konkrete Einbußen beim Nettoeinkommen. Daneben wird bei Tarifbeschäftigten die Bemessungsbasis beispielsweise für die Krankenbezüge, für das Arbeitslosengeld und für die Ansprüche auf die gesetzliche Rente geschmälert. Durch die Reduzierung der Rentenanwartschaft und der Sozialleistungen der Beschäftigten ist insofern nicht absehbar, ob dieses Angebot tatsächlich als attraktivitätssteigernd für das Land Berlin als Arbeitgeber betrachtet werden wird. Die Entgeltumwandlung führt zu einer Verringerung des Bruttogehalts und infolgedessen auch zu weniger Sozialabgaben und Einkommensteuereinnahmen. Neben dem positiven Image, welches das JobRad für Berlin als öffentlichen Arbeitgeber mit sich bringen kann, kann dies insgesamt auch zu einer negativen Wahrnehmung führen.

Für das Land Berlin ist daher derzeit noch offen, ob und in welcher Form die Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing Beamtinnen und Beamten sowie den Tarifbeschäftigten des Landes Berlin eingeräumt werden wird. Ich kann Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitteilen, wann eine Entscheidung hierzu getroffen sein wird. Hierzu Seite 2 von 3 bedarf es insbesondere weiterer Abstimmungen zwischen den Fachressorts, die vor allem Fragen der operativen Umsetzung eines solchen Vorhabens betreffen.

Sobald ein neuer Sachstand dazu vorliegt, werde ich Sie umgehend informieren."

Hier kann das Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen als PDF-Datei heruntergeladen werden.