17. April 2016
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dbb berlin interveniert erfolgreich

Jubiläumszuwendung wird ab Jahresbeginn gewährt

Der dbb berlin hat die Wiedereinführung der Jubiläumszuwendung rückwirkend zum 1. Januar 2016 erreicht. Das haben die Fraktionen von CDU und SPD im Abgeordnetenhaus – entgegen der Senatsvorlage – beschlossen. Sie folgen damit den Forderungen des dbb berlin, der den Fraktionen und dem Rat der Bürgermeister gegenüber reklamiert hatte, dass die Finanzierung für eine rückwirkende Gewährung bereits im Haushalt 2016/2017 berücksichtigt ist. Auch in Sachen „Zulagen“ konnten Erfolge verbucht werden.

"Die langjährigen Leistungen der Beamtinnen und Beamten werden jetzt – wie bei den Tarif-beschäftigen – wieder gewürdigt. Die Akte Jubiläumszuwendung kann nach jahrelanger Überzeugungsarbeit, sobald der Beschluss des Parlaments vorliegt, endlich abgelegt werden ", bewertet der Landesvorsitzende des dbb berlin, Frank Becker, die Entscheidung der Koalitionsfraktionen.

Die Höhe der Zuwendung beträgt 350 Euro für 25 Dienstjahre, 450 Euro für 40 Dienstjahre und 550 Euro für 50 Dienstjahre.

Vollzugszulage erhöht

Erfolgreich war der dbb berlin auch in Sachen Vollzugszulage im Justizvollzug. Rückwirkend zum 1. Januar 2016 wird die Zulage ab dem zweiten Jahr auf 127,38 Euro erhöht. Im ersten Jahr beträgt sie 95,53 Euro. Diese Zulage erhalten auch Justizwachtmeister im sicherheitsrelevanten Bereich. 

Anwärtersonderzuschläge ermöglicht

Schließlich wird in Bereichen, in denen ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerbern besteht, zur Attraktivitätssteigerung die Zahlung von Anwärtersonderzuschlägen ermöglicht. Diese Zuschläge sollen 70 vom Hundert des Anwärtergrundbetrages nicht übersteigen und dürfen höchstens 100 vom Hundert des Anwärtergrundbetrages betragen.

Diese Beschlüsse zur Umsetzung des Doppelhaushalts 2016/2017 hat der SPD-Fraktionsvorsitzende Raed Saleh gemeinsam mit seinem CDU-Amtskollegen Florian Graf am 13. April 2016 vorgestellt. Die Verabschiedung durch das Parlament ist am 28. April vorgesehen.