Der durch die Gewährung von zinslosen Darlehen nach den engen Voraussetzungen der AV Rechtsschutz entstehende Zinsvorteil muss künftig ebenso wenig versteuert werden, wie der Verzicht auf die Rückzahlung des Darlehens selbst.
Das hat die Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Finanzen, Margaretha Sudhoff, dem dbb berlin mit Schreiben vom 6. Oktober 2016 mitgeteilt. Auf Anregung des dbb berlin habe sie dieses Anliegen auf Bund-Länder-Ebene vorgetragen und einen entsprechenden Beschluss erwirken können.
Die Darlehen werden von öffentlichen Arbeitgebern gewährt, wenn gegen einen Beschäftigten im Zusammenhang mit einer dienstlichen Tätigkeit ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder Klage erhoben worden ist. Sie sollen dann die Kosten der Rechtsverteidigung abdecken.
dbb Landeschef Frank Becker hat den Vorstoß der Staatssekretärin begrüßt: "Wir freuen uns, dass mit der Unterstützung der Senatsverwaltung für Finanzen endlich eine klare und vernünftige Verfahrensweise festgelegt wurde."