13. September 2021
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dbb Bundeshauptvorstand verabschiedet Resolution

Klare Absage an Einheitsversicherung

Der dbb hat seine klare Absage an eine wie auch immer modellierte Einheitsversicherung im Gesundheitssystem bekräftigt und warnt vor ideologischen Neiddebatten.

„Die Idee der so genannten ‚Bürgerversicherung' wird nicht besser – auch wenn man sie wie SPD, Grüne und Linke seit Jahren und derzeit natürlich auch im Bundestagswahlkampf in Leierkasten-Manier wieder und wieder aufs Tapet bringt", stellte dbb Chef Ulrich Silberbach vor dem dbb Bundeshauptvorstand am 14. September 2021 in Dortmund klar. „Das Letzte, was dieses Land jetzt braucht, sind eine ideologische Neiddebatte zwischen gesetzlich und privat Versicherten und ein neues monströses Sicherungssystem, das nichts besser, sondern vieles schlechter macht", so der dbb Bundesvorsitzende. Einer Zwangseinheitsversicherung stelle sich der dbb daher auch weiterhin ganz entschieden entgegen.

Friedhelm Schäfer, Zweiter dbb Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik, ergänzte: „Blinde Gleichmacherei verkennt die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit eigenständiger Sicherungssysteme insbesondere für die Beamtinnen und Beamten in Deutschland. Beihilfe und Heilfürsorge gehören mit Besoldung und Versorgung zum Gesamtpaket der Alimentation durch den Dienstherrn. Dieses mit dem Status zwingend und aus guten Gründen verbundene attraktive Modell allein ist es, was die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes mit der Wirtschaft im Wettbewerb um beruflichen Nachwuchs gewährleistet und das unabdingbare besondere Dienst- und Treueverhältnis, in dem die Beamtinnen und Beamten stehen, nachhaltig festigt." Wer hieran Hand anlege, gefährde Stabilität und Funktionsfähigkeit des Staatsdienstes, warnte Schäfer.  

Der Bundeshauptvorstand, nach dem alle fünf Jahre stattfindenden dbb Gewerkschaftstag das höchste Beschlussgremium des Dachverbands, verabschiedete eine entsprechende Resolution. Darin heißt es wörtlich: „Deutschland hat eines der umfassendsten Gesundheitssysteme weltweit. Egal ob fachärztliche Versorgung, neueste medizinische und technische Verfahren oder sofortige und lückenlose Notfallversorgung auch in der Fläche: In Deutschland haben alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von ihren ökonomischen Mitteln – einen gleichberechtigten Zugang zu einem gemeinsamen Versorgungssystem von Krankenhäusern und Ärzten. Die vermeintliche Gerechtigkeitsfrage, die mit der Diskussion um die Einführung einer so genannten Bürgerversicherung aufgeworfen wird, stellt sich dem Grunde nach gar nicht bzw. bleibt auch im System einer so genannten Bürgerversicherung ungelöst: