03. Juni 2020
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dbb beamtenbund und tarifunion berlin warnt:

LADG Berlin nicht verabschiedungsreif!

Der dbb beamtenbund und tarifunion berlin (dbb berlin) fordert die Mitglieder des Abgeord- netenhauses von Berlin auf, das Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin (LADG) am 4. Juni 2020 nicht in der vorgelegten Fassung zu verabschieden.

Zur Begründung führte dbb Landeschef Frank Becker insbesondere an, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Beweislastumkehr zu Lasten der Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht nur die Exekutive generell und den Vollzugsdienst im Besonderen schwächt und einem Generalverdacht ausliefert, sondern auch die Einsatzunterstützung durch andere Bundesländer und den Bund gefährdet. Presseberichten zu Folge stößt der Entwurf nämlich in den Reihen der Innenminister auf großes Unverständnis und sollte deshalb vor einer vorschnellen Verabschiedung dringend in der Innenministerkonferenz beraten werden.

„Aber nicht nur bundesweit ist Klärung erforderlich,“ kritisierte Becker, „auch in Berlin selbst fehlt es an der notwendigen Abstimmung. So hat der dbb berlin zwar bereits Ende August 2018 kritisch Stellung zum Gesetzentwurf bezogen und seine Bedenken darüber hinaus im November 2019 im Rechtsausschuss vorgetragen, eine geänderte Fassung aber bis heute nicht zu Gesicht bekommen.“

Auch eine Dienstvereinbarung zwischen Hauptpersonalrat und Senat, die mögliche nachteilige Folgen des Gesetzentwurfs für die Beschäftigten zumindest abmildern soll, lässt noch immer auf sich warten. Zwar hat eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Senatsverwaltung, der Spitzenorganisationen des öffentlichen Dienstes, des Richterbund und des HPR im Herbst vergangenen Jahres Eckpunkte beraten und Schwachstellen aufgezeigt, die dringend beseitigt werden müssten, aber auch hier liegt ein entsprechend nachgebesserter Entwurf nicht vor. Dazu Becker: „Offensichtlich tut sich selbst der Justizsenator mit einer klaren Vereinbarung zu seinem eigenen unausgegorenen Gesetzentwurf schwer.“

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