04. Juni 2020
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dbb beamtenbund und tarifunion bedauert Entscheidung des Parlaments

LADG Berlin vom Abgeordnetenhaus beschlossen

Mehrheitlich hat das Abgeordnetenhaus heute das von vielen Seiten stark kritisierte Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beschlossen. Mit JA stimmten in namentlicher Abstimmung 86 und mit NEIN 57 Abgeordnete.

Aus der Sicht des dbb beamtenbund und tarifunion berlin (dbb berlin) ist dies ein trauriger Tag für die Beschäftigten der Berliner Verwaltung. 

"Wir bleiben dabei. Die im LADG vorgesehene Beweislastumkehr zu Lasten der Beschäftigten im öffentlichen Dienst schwächt nicht nur die Exekutive generell und den Vollzugsdienst im Besonderen. Nein, die Beschäftigten werden einem Generalverdacht ausgesetzt und darüber hinaus sehen wir auch eine Einsatzunterstützung durch andere Bundesländer und den Bund gefährdet.", so Landeschef des dbb berlin, Frank Becker, unmittelbar nach der Abstimmung im Parlament.

Der dbb berlin fordert nunmehr die unverzügliche Vorlage der in der Debatte mehrfach angesprochene Rahmendienstvereinbarung zwischen Hauptpersonalrat und Senat. Diese soll nachteilige Folgen des Gesetzentwurfs für die Beschäftigten zumindest abmildern. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, der Spitzenorganisationen des öffentlichen Dienstes (dbb berlin und DGB), des Richterbund und des HPR ist im November 2019 zu einer Sitzung zusammengekommen. In dieser Sitzung wurden bereits Eckpunkte beraten und Schwachstellen aufgezeigt. Seit diesem Termin warten wir auf einen Entwurf der Senatsverwaltung.

"Wir erwarten im Interesse der Beschäftigten des Landes Berlin, dass die Senatsverwaltung nun endlich einen Entwurf einer Dienstvereinbarung vorlegt.", so Becker abschließend.

Hier kann die Information des dbb berlin heruntergeladen werden.