In dem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 21. November 2024 wird auf die Möglichkeit der ersten Freistellung bereits ab 200 Beschäftigte hingewiesen. "Wir freuen uns, dass die Senatsverwaltung für Finanzen den Argumenten des dbb beamtenbund und tarifunion berlin zur Erweiterung der Freistellungsstaffel gefolgt ist.", kommentiert dbb Landeschef Frank Becker dieses Rundschreiben.
Bereits im Rahmen der Betriebs- und Personalrätekonferenz des dbb beamtenbund und tarifunion berlin (dbb berlin) am 18. September 2024 hat die Abteilungsleiterin der Abteilung IV der Senatsverwaltung für Finanzen, Ellen Cavdarci, u. a. über den Stand der Fortentwicklung des Landespersonalvertretungsgesetzes Berlin informiert. Bestätigt wurde in der Veranstaltung, dass die langjährige Forderungen zur Veränderung der Freistellungsstaffel (erste Freistellung bereits ab 200 Beschäftigte) in den Gesetzentwurf der Senatsverwaltung aufgenommen werden soll.
Wörtlich in dem Rundschreiben: " Ich bitte über die Anwendung des § 43 Abs. 2 PersVG bereits für die jetzt beginnenden neuen Amtsperioden der Personalräte aufgrund des hiesig gesehenen Grundbedarfs eine entsprechende Freistellung eines Personalratsmitglieds befristet bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden Neuregelung zu realisieren . Das entsprechende Änderungsgesetz wird im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten."
Hier kann das Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen als PDF herunter geladen werden.