15. September 2021
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Aus der Sitzung des Senats vom 14. September 2021

Sechste Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Der Senat von Berlin hat am 14. September 2021 die Sechste Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 18. September 2021 in Kraft treten.

Folgende wesentliche Änderung sieht die Sechste Änderungsverordnung vor:

- Einführung eines 2G-Optionsmodells:

- Ergänzung der Regelung zur Durchführung der Auszählung der Briefwahl:

- Änderung der Vorgaben für die Maskenpflicht in Krankenhäusern: Die FFP2-Masken-Pflicht gilt für das Personal in Krankenhäusern nur bei der unmittelbaren Versorgung vulnerabler Patientengruppen. Sonst sind medizinische Gesichtsmasken zu tragen.

- Die Geltungsdauer der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis zum 15. Oktober 2021 verlängert.

Hier kann die Pressemitteilung des Sents vom 14. September 2021 als PDF heruntergeladen werden.