02. Februar 2021
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Aus der Sitzung des Senats am 2. Februar 2021

Senat beschließt 5. Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Der Senat hat heute die fünfte Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Besonders wichtig in dieser Verordnung ist nunmehr auch die Ausnahme der Personenobergrenzen für Sitzungen des Betriebsrates, des Gesamtbetriebsrates und des Konzernbetriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz und analog dazu auf Sitzungen der entsprechenden Gremien nach Personalvertretungsgesetz.

Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erhält folgende wesentliche Änderungen:

Die geänderte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin in Kraft. Sobald die geänderte Verordnung im Wortlaut vorliegt, werden wir diese veröffentlichen.

Hier kann die Presseveröffentlichung des Senats als PDF heruntergeladen werden.