05. Oktober 2021
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Aus der Sitzung des Senats am 5. Oktober 2021

Senat beschließt Achte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci die Achte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 10. Oktober 2021 in Kraft treten. Mit Inkrafttreten der Achten Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird die Geltungsdauer der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 06. November 2021 verlängert.

Folgende wesentliche Änderungen sieht die Achte Änderungsverordnung vor:

- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können künftig unter 2G-Bedingungen teilhaben, wenn sie über einen ärztlichen Nachweis ihrer Impfunfähigkeit und einen negativen PCR-Test verfügen.

- Gelten 2G-Bedingungen, muss das Personal künftig nur geimpft oder genesen sein, wenn es mit Kundinnen und Kunden in unmittelbaren Kontakt kommt.

- Die 2G-Option wird für Hotels, Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen und ähnliche Einrichtungen und ferner für Museen, Galerien und Gedenkstätten sowie Bibliotheken und Archive eröffnet.

Hier kann die Pressemitteilung vom 5. Oktober 2021 als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Sobald uns der Wortlaut der aktuellen Verordnung vorliegt, werden wir diesen veröffentlichen.