22. Juni 2021
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Aus der Sitzung des Senats vom 22. Juni 2021

Senat beschließt die Erste Änderungsverordnung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Der Senat von Berlin hat heute die Erste Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird zum 3. Juli 2021 in Kraft treten.

Mit der Änderungsverordnung nimmt der Senat folgende wesentliche Änderungen vor:

         - im Einzelhandel und in Verkaufsstellen,
         - in Museen, Galerien und Gedenkstätten sowie
         - in Bibliotheken und Archiven.

Hier kann die Pressemitteilung des Senats als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Sobald die Änderungen im Wortlaut vorliegen, werden wir sie veröffentlichen.