17. August 2021
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Aus der Sitzung des Senats vom 17. August 2021

Senat beschließt die Vierte Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung die Vierte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 20. August 2021 in Kraft treten. Mit Inkrafttreten der Vierten Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird die Geltungsdauer der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 17. September 2021 verlängert.

Damit setzt das Land Berlin die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz um.

Folgende wesentliche Änderungen sieht die Vierte Änderungsverordnung vor:

Hier kann die Pressemitteilung des Senats vom 17. August 2021 als PDF heruntergeladen werden.