15. Juni 2021
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Aus der Sitzung des Senats vom 15. Juni 2021

Senat beschließt Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Der Senat von Berlin hat am heute auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci die Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird zum 18. Juni 2021 in Kraft treten und zunächst bis zum 11. Juli 2021 gelten. Mit der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird die Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abgelöst.

Mit der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vollzieht der Senat einen weiteren der bereits im Mai 2021 diskutierten Öffnungsschritte und reagiert damit auf die seit mehreren Wochen sinkenden Neuinfektionszahlen. Die neue Verordnung ist in ihrer Struktur darauf ausgerichtet mehr gesellschaftliches Leben zu ermöglichen.

Folgende wesentliche inhaltliche Änderungen nimmt der Senat mit der Neufassung der Verordnung vor:

Die Maskenpflicht auf den in der Anlage der bisherigen Verordnung genannten Straßen und Plätzen entfällt, solange der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann.

Änderungen im Veranstaltungsbereich:

Weitere Öffnungen:

Besucherinnen und Besucher der vorgenannten Einrichtungen und Stätten müssen eine FFP2-Maske tragen, soweit sich Besucherinnen und Besucher nicht auf ihrem Platz aufhalten.

Hier kann die Pressemitteilung des Senats vom 15. Juni 2021 als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Sobald die geänderte Verordnung im Wortlaut vorliegt, werden wir diese veröffentlichen.