31. Mai 2022
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Aus der Sitzung des Senats vom 31. Mai 2022

Senat beschließt Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung

Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung die Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 3. Juni 2022 in Kraft treten. Die Basisschutzmaßnahmenverordnung wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

Folgende wesentliche Inhalte sieht die Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung vor:

1. Änderungen im Bereich der Pflege

Maskenpflicht:

Testpflicht:

2. Änderungen im Bereich der Gemeinschaftseinrichtungen

Es entfällt die Testpflicht in Gemeinschaftsunterkünften, z.B. für Geflüchtete.

3. Änderungen im Bereich der Krankenhäuser

Zudem entfällt die Meldepflicht der zugelassenen Krankenhäuser zu Fallzahlen und Belegungsdaten am Wochenende; die Meldung der Krankenhäuser erfolgt jedoch weiterhin von Montag bis Freitag jeweils bis 12 Uhr.

Sobald der Wortlaut der Verordnung vorliegt, werden wir diesen veröffentlichen.