18. Januar 2022
Auf Facebook teilenAuf Twitter weitersagenArtikel versenden

Aus der Sitzung des Senats vom 18. Januar 2022

Senat beschließt Dritte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung die Dritte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 22. Januar 2022 in Kraft treten.

Folgende wesentliche Änderungen sieht die Dritte Änderungsverordnung vor:

Die Laufzeit der Verordnung wird bis zum 18. Februar 2022 verlängert.

Sobald uns der Wortlaut der geänderten Verordnung vorliegt, werden wir diesen veröffentlichen.