31. August 2021
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Aus der Sitzung des Senats vom 31. August 2021

Senat beschließt Fünfte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Der Senat von Berlin hat am 31. August 2021 die Fünfte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 4. September 2021 in Kraft treten. Mit Inkrafttreten der Fünften Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird die Geltungsdauer der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 27. September 2021 verlängert.

Folgende wesentliche Änderungen sieht die Fünfte Änderungsverordnung vor:

Hier kann die Pressemitteilung des Senats vom 31. August 2021 als PDF heruntergeladen werden.