19. Juli 2022
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Aus der Sitzung des Senats vom 19. Juli 2022

Senat beschließt Fünfte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung

Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 19. Juli 2022 die Fünfte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung (BaSchMV) beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 27. Juli 2022 in Kraft treten.

Folgende Änderungen wurden zur Umsetzung der Bundestestverordnung beschlossen:

Die Geltungsdauer der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung wird bis zum 23. August 2022 verlängert.

Sobald der Wortlaut der geänderten Verordnung vorliegt, werden wir diesen veröffentlichen.