Der Berliner Senat hat am 7. November eine krasse Fehlentscheidung seiner Vorgängerregierung korrigiert. Die hatte nämlich ohne große Rücksicht auf Beschäftigte der Daseinsvorsorge oder der systemrelevanten Infrastruktur mit regelmäßig ungünstigen Arbeits- oder Dienstzeiten ihre Parkraumbewirtschaftung durchgepeitscht. Jetzt sollen den betroffenen Beschäftigten u. a. der Polizei und Feuerwehr, des medizinischen Personals sowie anderer systemrelevanter öffentlicher Bereiche wieder eine vereinfachte Freistellung von der Parkgebührenpflicht für Fahrten zur Arbeit ermöglicht werden. „Ein Akt der Vernunft“, kommentierte dbb Chef Frank Becker den Senatsbeschluss.
„Der dbb berlin hat wiederholt darauf gedrängt, Schichtdienst leistende Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nicht durch absurde Parkvorschriften zu behindern und damit das Funktionieren großer Teile der Berliner Verwaltung, gerade auch im sensiblen Bereich der inneren Sicherheit, zu gefährden.“
Nach Angaben der Senatorin für Mobilität und Verkehr, Manja Schreiner, soll die neue Regelung für Beschäftigte gelten, die vor 6.30 Uhr oder nach 22.30 Uhr ihre Beschäftigung antreten.
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Berlin, der Berliner Feuerwehr und der Berliner Justiz sollen das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) und die Bezirksämter zuständig sein.
Die Senatsvorlage wird jetzt zunächst dem Rat der Bürgermeister zur Beteiligung vorgelegt.
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