22. September 2021
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Aus der Sitzung des Senats am 21. September 2021

Senat beschließt Siebte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Der Senat von Berlin hat am 21. Setember 2021 die Siebte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 26. September 2021 in Kraft treten.

Folgende wesentliche Änderung, die in der Pressemitteilung des Senats vom 21. September 2021 veröffentlicht wurden, sieht die Siebte Änderungsverordnung vor:

Neuregelung der Absonderung von engen Kontaktpersonen

Digitaler Nachweis bei Anwendung der 2G-Option

Mit Inkrafttreten der Siebten Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird die Geltungsdauer der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 23. Oktober 2021 verlängert.

Sobald uns der Wortlaut der Verordnung vorliegt, werden wir diesen veröffentlichen.