20. Januar 2021
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Aus der Sitzung des Senats vom 20. Januar 2021

Senat beschließt vierte Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Der Senat hat heute die vierte Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Das Land Berlin setzt damit die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom gestrigen Dienstag um und passt diese auf das Infektionsgeschehen in Berlin an.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung kommt.

Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erhält folgende wesentliche Änderungen:

- im Öffentlichen Personennahverkehr einschließlich der Bahnhöfe, Flughäfen und Fährterminals sowie sonstiger Fahrzeuge mit wechselnden Fahrgästen,

- im Einzelhandel und in Handwerks-, Dienstleistungs- und anderen Gewerbebetrieben mit Publikumsverkehr von allen Personen, also auch von Mitarbeitenden

- während Gottesdiensten

Die geänderte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin in Kraft. Sobald die geänderte Verordnung im Wortlaut vorliegt, werden wir diese veröffentlichen.

Hier kann die Presseerklärung des Senats als PDF heruntergeladen werden.

Hier kann die Corona-Arbeitsschutzverordnung der Bundesregierung als PDF heruntergeladen werden.