Der Senat von Berlin hat sich in seiner Sitzung am 7. Februar 2023 auf Empfehlung der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Ulrike Gote, darauf verständigt, die Zweite SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung zum 13. Februar 2023 auslaufen zu lassen. Eine Isolationspflicht wird somit nicht mehr pauschal angeordnet.
Weitergehende Vorgaben, insbesondere zur Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, regelt das Infektionsschutzgesetz des Bundes.