Der dbb beamtenbund und tarifunion berlin (dbb berlin) hat in den vergangenen Wochen und Monaten regelmäßig über seine Aktivitäten zu den Gesetzesvorhaben zur Übernahme des Tarifabschlusses und die Anhebung der Altersgrenzen auf 67 Jahre berichtet. Seine Kritik konnte man auch in den Medien nachlesen bzw. hören. Nunmehr hat der Senat die beiden Gesetzentwürfe beschlossen und wird diese dem Abgeordnetenhaus zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.
Der dbb berlin wird keine Versuche unterlassen die Parlamentarier zu überzeugen, dass hier unbedingt noch nachgebessert werden muss. Die wichtigsten Argumente haben wir bereits entsprechend veröffentlicht.
Nachstehend veröffentlichen wir die Presseerklärungen des Senats vom 29. Oktober 2024.
Übernahme des Tarifabschlusses für Berlins beamtete Dienstkräfte
Pressemitteilung vom 29.10.2024
Aus der Sitzung des Senats am 29. Oktober 2024:
Der Senat hat heute nach der am 10. Oktober 2024 erfolgten Zustimmung des Rates der Bürgermeister den von Finanzsenator Stefan Evers vorgelegten Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung (BerlBVAnpG) beschlossen. Der Entwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus von Berlin zugeleitet.
Mit dem Gesetzentwurf wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten der Länder vom 9. Dezember 2023 systemgerecht auf die beamteten Dienstkräfte, Richterinnen und Richter sowie die versorgungsberechtigten Personen des Landes Berlin übertragen.
Die wesentlichen Regelungen im Detail:
Alle geplanten Steigerungen werden entsprechend auch auf versorgungsberechtigte Personen übertragen. Amtszulagen, Stellenzulagen und allgemeine Stellenzulagen nehmen an der allgemeinen prozentualen Erhöhung der Grundgehaltssätze teil und führen damit individuell zu einer weiteren Steigerung der Gesamtbesoldung.
Berlin zieht nach: Anhebung der Altersgrenzen auf 67 Jahre
Pressemitteilung vom 29.10.2024
Aus der Sitzung des Senats am 29. Oktober 2024:
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers den Gesetzentwurf zur Anhebung der Altersgrenzen und Änderung weiterer dienstlicher Vorschriften beschlossen. Zwischen der ersten und der zweiten Senatsbefassung wurde der Gesetzesentwurf geringfügig geändert.
Für bestimmte Jahrgänge beziehungsweise für bestimmte Zeiten des Ruhestandseintritts wurde durch die geänderte Vorlage zur Beschlussfassung das Inkrafttreten der begleitenden Übergangsregelungen (§ 69g) auf den 1. Januar 2026 festgelegt. Hiervon profitieren schwerbehinderte beamtete Dienstkräfte.
Die grundsätzliche Zielsetzung des Gesetzesentwurfs zur Anhebung der Regelaltersgrenze der Beamtinnen und Beamten und Richter auf 67 Jahre bleibt bestehen. Berlin ist das einzige Bundesland, das mit dieser Anhebung noch nicht begonnen hat. In den Richtlinien der Regierungspolitik ist verankert, das generelle Pensionseintrittsalter auf das Niveau aller anderen Bundesländer anzupassen. Die Anhebung der Regelaltersgrenze soll ab 2026 (Geburtsjahr 1961) in 8 Stufen erfolgen.
In der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgte die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze für Arbeitnehmer von 65 auf 67 Jahre bereits zum 1. Januar 2012.
Ausgenommen von der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre sind Landesbeschäftigte im Feuerwehrtechnischen Dienst sowie bei der Polizei im Vollzugsdienst und im Justizvollzugsdienst.