15. April 2026
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dbb berlin:

Sonderurlaub - dbb berlin schlägt Erweiterungen vor

Der dbb berlin hat bei Finanzsenator Stefan Evers drei Verbesserungen beim Sonderurlaub für Beamte angeregt.

Zusatzurlaub für Beamte mit einem Behinderungsgrad von 25 Prozent

So sollte künftig auch in Berlin dem erhöhten Erholungsbedürfnis von behinderten Beamten ab einem Behinderungsgrad von 25 Prozent mit einen jährlichen Zusatzurlaub von bis zu drei Arbeitstagen Rechnung getragen werden. Im Bundesland Hessen greift eine derartige Regelung bereits.

Zusatzurlaub für besondere Leistungen

Auch für besondere Leistungen sollte künftig Zusatzurlaub gewährt werden. Das ist umso dringlicher, als die frühere Möglichkeit, außerordentliche Leistungen mit einem freien Tag zu honorieren, seit Anfang des Jahres weggefallen ist. Der Zusatzurlaub sollte deshalb der Anerkennung und Wertschätzung für Arbeitsleistungen, die über das übliche Maß hinausgehen, dienen.

Auch dazu finden sich entsprechende Regelungen in anderen Bundesländern. Der dbb berlin verweist in seinem Schreiben an den Finanzsenator konkret auf Verordnungen in Baden-Württemberg und Brandenburg, die für besonders anerkennenswerte Leistungen bis zu drei Tagen Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge vorsehen.

Rechtssicherheit bei Ideenmanagement II schaffen

Schließlich verweist der dbb berlin in seinem Schreiben auf Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der Honorierung von Verbesserungsvorschlägen, die ebenfalls mit Hilfe eines Sonderurlaubs ausgeräumt werden könnten. Denn nach dem Berliner Ideenmanagement II sollen zwar für umgesetzte Qualitätsvorschläge neben Geldprämien und Sachprämien auch ein Freizeitausgleich gewährt werden. Letzterer wird allerdings wegen der seit Anfang Januar greifenden unzulässigen Gewährung eines freien Tages, in den Dienststellen zunehmend in Frage gestellt. Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollte deshalb - wie in Baden-Württemberg – eine entsprechende Bestimmung in die Sonderurlaubsverordnung aufgenommen werden.

Erkrankung von Kindern

Bereits im Januar 2026 hat der dbb berlin auf eine Aktualisierung der Sonderurlaubsbestimmungen gedrängt, und zwar bei Erkrankung von Kindern. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurde dem dbb berlin vorgelegt, dass die Beamtinnen und Beamte weiterhin in Analogie zu den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches bei Erkrankung eines jeden Kindes unter zwölf Jahren einen Anspruch auf bis zu 15 Arbeitstagen Sonderurlaub haben, Alleinerziehende längstens 30 Tage pro Kind. Die Verabschiedung dieser Regelung wird kurzfristig erwartet. Zur Vermeidung von Verzögerungen - bezogen auf die Kinderkrankentage - hat der dbb berlin bewusst zwei getrennte Verfahren für seine Anregungen genutzt.

Über den weiteren Verlauf werden wir regelmäßig zeitnah berichten.

Hier kann das dbb berlin - Info heruntergeladen werden.