28. Juni 2019
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Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses

VBB-Firmenticket für Landesbedienstete

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat die Senatsdienststellen und Bezirke mit Rundschreiben vom 26. Juni 2019 darüber informiert, dass durch den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) die Einführung des neuen verbundweiten Firmentickets für alle Tarifstufen des VBB-Umweltkarten-Abos zum 1. September 2019 beschlossen wurde.

Wörtlich heisst es in dem Rundschreiben:

„Das Firmenticket ist danach künftig nur bei Gewährung eines Mindest-Arbeitgeberzuschusses erhältlich und wird mit einer festen Rabattierung in zwei Stufen (4 EUR bei einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 10 EUR und 8 EUR bei mindestens 15 EUR AG-Zuschuss) angeboten. Mindestabnahmemenge je Unternehmen sind künftig nur noch 5 Tickets bzw. teilnehmende Arbeitnehmer.

Der Abschluss der Verträge mit den Verkehrsunternehmen für die jeweils teilnehmenden Dienstkräfte obliegt – wie bisher - den jeweiligen Beschäftigungsdienststellen. Die BVG informiert derzeit bereits die Beschäftigungsdienststellen über das neue Angebot und das Verfahren zum Abschluss entsprechender Abo-Verträge.

Das Land Berlin wird sich mit einer Zahlung eines monatlichen Zuschusses in Höhe von 15 EUR monatlich am neuen VBB-Firmenticket ab 01.09.2019 beteiligen.

Die Zahlung des Zuschusses in Form einer steuerfreien Arbeitgeber-/Dienstherrenleistung ist aus den bei den Dienststellen etatisierten Personalmitteln zu zahlen. 

Für bestehende Jobtickets ist eine kostenfreie Rückgabe des alten Abonnements mit abschließendem Upgrade auf das neue VBB-Firmenticket auf Antrag möglich. Die Verkehrsunternehmen werden diesbezüglich an die Behörden herantreten und ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

Der monatliche Zuschuss von 15 EUR für den Erwerb des VBB-Firmentickets für Landesbedienstete ist zunächst bis zum 31.10.2020 zu befristen.

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich hierbei nicht um das sogenannte „Landesticket“ handelt, das der Senat gemeinsam mit der „Ballungsraumzulage“ - vorbehaltlich der Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses von Berlin über den Doppelhaushalt 2020/2021 - allen aktiv beschäftigten Landesbediensteten des Landes Berlin zur Verfügung stellen will.