13. Mai 2022
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Seniorenvertretung des dbb beamtenbund und tarifunion berlin

Vor Rückforderungen wird gewarnt!

Böse Überraschungen erleben Versorgungsempfänger, denen eine Rückzahlungsforderung überzahlter Bezüge vom Landesverwaltungsamt ins Haus flattert. Der Seniorenvertreter des dbb berlin, Holger Schulz, rät deshalb allen Empfängerinnen und Empfängern von Versorgungsbezüge zu erhöhter Wachsamkeit.

So gab es beispielsweise in der Vergangenheit nicht wenige Fälle von Überzahlung im Dezember, weil eine höhere Sonderzahlung nach Besoldungsgruppe A 9 an ehemalige Bedienstete geleistet worden war, die nach Besoldungsgruppe A 10 ihren Ruhestand antraten.

„Meine Bitte,“ so Holger Schulz, „Augen auf und unbedingt den Versorgungsnachweis genau prüfen! Im Zweifel mit dem Sachbearbeiter im LVwA in Verbindung setzen!“

Überzahlung droht aber auch, wenn Versorgungsberechtigte zusätzlich eine Rente erhalten! Denn die Versorgungsbezüge werden um den Betrag gekürzt, um den sie zusammen mit der anrechenbaren Rente nach § 55 Abs. 2 BeamtVG Berlin die Höchstgrenze von 71,75 Prozent übersteigen.

Deshalb besteht auch die Verpflichtung, Änderungen in den persönlichen und sonstigen Verhältnissen, die für die Festsetzung, Regelung und Zahlung der Bezüge maßgebend sind, sofort und unaufgefordert dem LVwA Berlin unter Beifügung entsprechender Belege anzuzeigen.

„Deshalb meine Bitte,“ so Holger Schulz, „nicht versäumen, jede Rentenerhöhung dem LVwA Berlin zu melden!! Ein mehrjähriges Versäumnis könnte zu einer gepfefferten Nachzahlung führen!“