Auf Bitte des dbb beamtenbund und tarifunion berlin hat die Senatsverwaltung für Finanzen mit dem als Anlage beigefügten Rundschreiben auf die Entbehrlichkeit eines Widerspruchs zur Sicherung von Nachzahlungsansprüchen für das Jahr 2026 hingewiesen.
Bereits am 15. September 2026 haben wir auf unserer Homepage über den entsprechenden Senatsbeschluss berichtet.
Hier kann das Rundschreiben als PDF-Datei heruntergeladen werden.