28. September 2022
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Aus der Sitzung des Senats vom 27. September 2022

Zweite Verordnung über Basismaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am Dienstag, 27. September 2022 die Zweite Verordnung über Basismaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 01.10.2022 in Kraft treten.

Die Zweite Basisschutzmaßnahmenverordnung beinhaltet im Wesentlichen die aktuell noch bis zum 30.09.2022 gültigen Basisschutzmaßnahmen.

Lediglich die bis zum 30.09.2022 geltenden Vorgaben aus der Verordnung zum Bereich Krankenhäuser, Arztpraxen u.ä., sowie Einrichtungen der Pflege finden sich in der Zweiten Basisschutzmaßnahmenverordnung nicht mehr wieder, da es hierzu ab dem 01.10.2022 bundesrechtliche Vorgaben gibt.

Folgende wesentliche Inhalte sieht die Zweite SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung vor:

Sobald der Wortlaut der geänderten Verordnung vorliegt, werden wir diesen veröffentlichen.